Unternehmensnachfolge – so können Fördermittel zur Kaufpreisfinanzierung genutzt werden

Unternehmensnachfolge

Zur Realisierung einer Unternehmensnachfolge ist meist auch die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung notwendig. Sehr häufig wird hierbei auch die Einbindung von Fremdmitteln bzw. Darlehen unumgänglich.

Bund und Länder haben umfangreiche Förderprogramme für Nachfolger /Existenzgründer, die bei der Finanzierungskonzeption berücksichtigt werden sollten. Hierbei gibt es folgende Varianten:

Zinsgünstige Eigenkapitalähnliche Darlehen

  • Darlehen mit Haftungsfreistellung, die dem Eigenkapital des Darlehensnehmers zugerechnet werden. Der Vorteil ist, dass dadurch die Aufnahme weiterer Fremdmittel erleichtert wird.
  • Nachrangdarlehen, die erst nach Befriedigung weiterer Darlehensnehmer berücksichtigt werden

Zinsgünstige Darlehen

  • der Zinssatz wird entsprechend der Einordnung in die jeweils vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen festgelegt

Beteiligungen von Beteiligungsgesellschaften der Länder

  • Stille Beteiligungen können als Ergänzung im Finanzierungsmix – insbesondere bei fehlenden Eigenmitteln- eingebunden werden.

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken der Länder

  • sofern keine ausreichenden werthaltigen Sicherheiten gestellt werden können, dient die Ausfallbürgschaft als Sicherheitenersatz

Zuschüsse

  • Unter Umständen ist im Rahmen einer Nachfolge auch die Einbindung von länderspezifischen Zuschüssen möglich

Beratungsförderung für Unternehmen und Nachfolger

  • Zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge gibt es sowohl für das abgebende Unternehmen (Senior) als auch für die Nachfolger (Junior) Zuschüsse für Beratungskosten

Wichtig ist, dass stets vor Beginn des Vorhabens ein Antrag über die Hausbank an die jeweiligen Förderinstitute gestellt werden muss. Teilweise ist es auch notwendig, dass zunächst Verträge geschlossen werden, bevor investiert (hierzu gehören bereits verbindliche Bestellungen) werden kann.

Die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Fördermittelprogramme richten sich nach dem konkreten Finanzierungszweck – was genau wird finanziert- und nach der Höhe der verfügbaren Eigenmittel/Eigenkapital.

Beispielsweise ist die Einbindung eines sehr zinsgünstigen Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus dem Programm ERP-Kapital für Gründer nur möglich, sofern eigene Mittel (mindestens 15 % alte Bundesländer und 10 % neue Bundesländer der förderfähigen Kosten) durch den Antragsteller eingesetzt werden können.

Weitere Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung: Beteiligung von Business Angels

Die Beteiligung von Business Angels ist eine Option für anteilige Finanzierung:

  • Minderheitsbeteiligungen ab 25.000 Euro im Fokus.
  • Kontakte über Business Angel Netzwerke knüpfen.

Die Auswahl der Finanzierungsinstrumente und die Laufzeit der Finanzierung/Beteiligung sind immer individuell und abhängig von der geplanten Geschäftsstrategie sowie den jeweiligen Voraussetzungen, die das Unternehmen und der Unternehmer mitbringen.

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